Eine Jagdversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für die Beantragung des Jagdscheins. Versichert ist hier die unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung.
Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind:
Jäger
Jagdpächter oder Jagdherr
Förster, Forstbeamte oder Forstaufseher
Berufsjäger
Jagdaufseher
Falkner, soweit es sich um eine mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit handelt.
Versichert sind bei einer Jagdhaftpflichtversicherung der erlaubte Besitz und der Gebrauch von Schusswaffen. Auch das Halten von Hunden anerkannter Jagdhunderassen sowie anderer Hunde bei jagdlicher Brauchbarkein ist versichert. Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Personen- und Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vorher vertraglich abgeschlossenen Deckungssumme.